Für Eltern

Organisation & Verwaltung

Während sich die pädagogischen Fachkräfte um die Betreuung, Begleitung und Förderung der Kinder kümmern, übernehmen die Eltern verschiedene Ämter.

 

In regelmäßigen Abständen von zwei Wochen kocht ein Elternteil das biologisch, vorwiegend fleischlos und frische Mittagessen in der Einrichtung.

 

Etwa alle 8 bis 10 Wochen finden Elternabende statt. Dort berichten die Erzieherinnen von der momentanen Gruppensituation und aktuelle Themen werden besprochen.

betreuungsbeitrag

  • Der Betreuungsbeitrag (für Kinder mit Stuttgarter Wohnsitz, mindestens 1 Jahr alt bei Eingewöhnung) beträgt 235 € im Monat.
  • Der Beitrag setzt sich aus 165€ Betreuungskosten und 70€ Essenspauschale zusammen.
  • Der Vereinsbeitrag beträgt 15 € im Jahr.


Aufnahmekriterien

a) Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet der Aufnahmeausschuss entsprechend der Aufnahmekriterien.

 

b) Die Kindertagesstätte nimmt Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr auf. 

Das aufzunehmende Kind muss der Gruppenstruktur entsprechen.Die Gruppenstruktur sollte ein gutes Mischverhältnis zwischen Alter, Geschlecht, Nationalität und sozialer Situation aufweisen.

Die Gruppenstruktur hat einen hohen Stellenwert für die Qualität der Arbeit, sowohl aus Sicht der Kinder als auch der pädagogischen Fachkräfte. Bei der Aufnahme von neuen Kindern sollte deshalb ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf Alter und Geschlecht vorhanden sein, sodass die Kinder genügend angemessene Spielpartner:Innen finden.

 

c) Bei der Aufnahme in der Kindertagesstätte “Rohrspatzen e.V.” gelten folgende Kriterien, die wie folgt aufgeführt werden. Sie gelten für die Vergabe der Plätze.

  1. Wohnhaft in Stuttgart
  2. Geschwisterkinder nach Alter, dessen/deren Schwester/Bruder einen Platz der Elterninitiative “Rohrspatzen e.V.” belegt oder belegt hat (sofern aktive Elternmitarbeit vorgelegen hat)
  3. Elternengagement (siehe Grundvoraussetzung)
  4. Ortsnähe zur Kindertagesstätte: Vorrangig Aufnahme von Kindern aus Stuttgart-Rohracker und den gesamten Neckarvororten.
  5. Bedarf der Familie: Erwerbstätigkeit der Eltern (nicht beide in Vollzeit möglich), eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, arbeitssuchend sind, sich in beruflichen Bildungsmaßnahmen, einem Schul- oder Hochschulabschluss befinden.
  6. Alter und Geschlecht des Kindes, um ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen.
  7. Behinderte Kinder sollen aufgenommen werden,wenn die Situation sowohl für das betreffende Kind als auch für die Gruppe förderlich ist und das zuständige Landesjugendamt dem zustimmt.
  8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in der Elterninitiative “Rohrspatzen e.V.”
  9. Über Härtefälle entscheidet der Aufnahmeausschuss gesondert.
  10. Ein Tausch des Betreuungsplatzes in eine andere Einrichtung ist nicht möglich. 
  11. Jedes Kind muss vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung nach den „Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindergartengesetzes“ ärztlich untersucht werden. 
  12. Zusätzlich muss eine ärztliche Beratung der Sorgeberechtigten nach § 34 Abs. 10a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgen. 
  13. Die Aufnahme des Kindes setzt die Unterzeichnung der Aufnahmeunterlagen durch alle Sorgeberechtigten, die Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung sowie den Nachweis der Masernimpfung voraus.