Für Eltern

Organisation & Verwaltung

Während sich die pädagogischen Fachkräfte um die Betreuung, Begleitung und Förderung der Kinder kümmern, übernehmen die Eltern verschiedene Ämter.

 

In regelmäßigen Abständen von zwei Wochen kocht ein Elternteil das biologisch, vorwiegend fleischlos und frische Mittagessen in der Einrichtung.

 

Etwa alle 8 bis 10 Wochen finden Elternabende statt. Dort berichten die Erzieherinnen von der momentanen Gruppensituation und aktuelle Themen werden besprochen.

betreuungsbeitrag

  • Der Betreuungsbeitrag (für Kinder mit Stuttgarter Wohnsitz, mindestens 1 Jahr alt bei Eingewöhnung) beträgt 235 € im Monat.
  • Der Beitrag setzt sich aus 165€ Betreuungskosten und 70€ Essenspauschale zusammen.
  • Der Vereinsbeitrag beträgt 15 € im Jahr.


Aufnahmekriterien

a) Die Anmeldung erfolgt über den Kitafinder der Landeshauptstadt Stuttgart (Link zum Kitafinder )

Die Träger sind verpflichtet verbindlich an TüKS (Anmeldung über gemeinsames Portal) teilzunehmen. Daher muss die Anmeldung der Eltern (auch) über TüKS erfolgen.
Die Kindertagesstätte nimmt Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum 3. Lebensjahr auf.
Dabei achten wir darauf, dass es ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen gibt.


b) Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet der Aufnahmeausschuss entsprechend der Aufnahmekriterien.
Zusätzlich können am Tag der offen Tür, am ersten Samstag im Februar, interessierte Eltern die Einrichtung besichtigen und mit den pädagogischen Fachkräften ins Gespräch kommen.
Zur jeder Anmeldung auf einen Kita Platz gibt es zeitnah eine Rückmeldung per Mail. Dabei werden folgende Aufnahmekriterien berücksichtigt:

 

  • Wohnhaft in Stuttgart
  • Geschwisterkinder nach Alter, dessen/deren Schwester/Bruder einen Platz der Elterninitiative “Rohrspatzen e.V.” belegt oder belegt hat (sofern aktive Elternmitarbeit vorgelegen hat)
  • Bereitschaft zur Übernahme von Elterndiensten
  • Ortsnähe zur Kindertagesstätte: Vorrangig Aufnahme von Kindern aus Stuttgart-Rohracker und den gesamten Neckarvororten.
  • Bedarf der Familie: Erwerbstätigkeit der Eltern (nicht beide in Vollzeit möglich), eine Erwerbstätigkeit aufnehmend, arbeitssuchend sind, sich in beruflichen Bildungsmaßnahmen, einem Schul- oder Hochschulabschluss befinden.
  • Alter und Geschlecht des Kindes, um ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen.

Zusätzliche Bedingungen für die Aufnahme auf einen Kitaplatz:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in der Elterninitiative “Rohrspatzen e.V.”
  • Über Härtefälle entscheidet der Aufnahmeausschuss gesondert.
  • Ein Tausch des Betreuungsplatzes in eine andere Einrichtung ist nicht möglich.
  • Jedes Kind muss vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung nach den „Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindergartengesetzes“ ärztlich untersucht werden.
  • Zusätzlich muss eine ärztliche Beratung der Sorgeberechtigten nach § 34 Abs. 10a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgen.
  • Die Aufnahme des Kindes setzt die Unterzeichnung der Aufnahmeunterlagen durch alle Sorgeberechtigten, die Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung sowie den Nachweis der Masernimpfung voraus.


Bei weiteren Fragen zum Anmeldeverfahren können Sie uns gerne über neuaufnahme@ekg-rohrspatzen.de kontaktieren.